I. Die Stellenstruktur der evangelischen und der katholischen Militärseelsorge entsprechend dem Bundeshaushalt

Die Angaben sind dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) vom 22. Dezember 2011, Bundesgesetzblatt I S. 2938, Bundeshaushalt 2012, Einzelplan 14 entnommen. Bei den Beamtenbezeichnungen wurden die weiblichen Bezeichnungen ergänzt.

A) Staatsbeamte: Militärgeistliche und Verwaltungsbeamte der ev. und der kath. Militärsorge

Stellen für evangelische und katholische Militärseelsorge (Bundeshaushalt 2012 BGBl I S. 2938, Einzelplan 14, Erläuterungen zu Kap. 1404, Titel 422 01). Sofern nicht explizit aufgeschlüsselt handelt es immer die Summe der Militärgeistlichen und der Verwaltungsbeamten dieser Besoldungsgruppe:

Besoldungsgruppe Militärgeistliche und Verwaltungsbeamte der evangelischen und der katholischen Militärseelsorge gemeinsam

Bundes-
beamten-
tarif
Anzahl der
beschäftigten
Beamten
kirchlich-
militärische
Funktion
B6 2 kath. Generalvikar, ev. Generaldekan
A16 15 davon 14 Leitende Dekane
A15 46     davon 44 Dekane/Dekaninnen
A14 142 Pfarrer/innen und Oberräte/innen
A13h 7 Pfarrer/innen und Räte/innen
A13g 2 Oberamtsrat/in
A12 6 Amtrat/Amtsrätin
A11 5 Amtmann/Amtfrau
A10 3 Oberinspektor/in
A9g 2 Inspektor/in
A9m+Z 6 Amtsinsprektor/in
A9m 13 Amtsinsprektor/in
A8 5 Regierungshauptsektretär/in
A7 5 Obersekretär/in
A6 1 Sekretärin

B) Angestellte des Bundes in der evangelischen und der katholischen Militärsorge
Bundeshaushalt 2012 BGBl I S. 2938, Einzelplan 14, Erläuterungen zu Kapitel 1404, Titel 428 01

Entgeltgruppe                      Zahl der Angestellten in der evang. 
Angestellte                            und kath. Militärseelsorge

E 8:                                                      3
E 6:                                                      208
E 5:                                                      15
E 4:                                                      3
E 2:                                                      2

Die unter A und B genannten Stellen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Nicht berücksichtigt sind die Entschädigungen für die beiden Militärbischöfe (Vgl. Kap. 1404, Titel 532 02-031)

II. Der kirchliche „Haushalt Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr“ (HESB)

Zusätzlich zum Bundeshaushalt gibt es den kirchlichen „Haushalt Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr“

Der HESB wird v.a. aus einem variablen Anteil der Kirchensteuermittel evangelischer Soldaten gespeist. Unter Militärbischof Krug konnte man sich über die Verwendung der Kirchensteuermittel evangelischer Soldaten im jährlichen schriftlichen Tätigkeitsbericht des Militärbischofs informieren; welcher auf der Homepage der EKD einsehbar war.

Der derzeitige Militärbischof Dutzmann lässt nicht immer die Langfassung, sondern meist eine Kurzfassung seines Rechenschaftsberichts ins Internet stellen. In den öffentlich zugänglichen Fassungen der Berichte von Militärbischof Dutzmann ist keine Übersicht zur Verwendung der Kirchensteuern evangelischer Soldaten in den letzten Jahren durch den HESB zu finden, daher muss hier exemplarisch auf einen Rechenschaftsbericht von Militärbischof Krug aus dem Jahr 2007 zurückgegriffen werden, der Auskunft über die Verwendung des HESB im Jahr 2006 gibt.

Auszug aus: Peter Krug, Bericht des Bischofs für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr, 6. Tagung der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in Dresden 4. bis 7. November 2007, EKD Geschäftsstelle der Synode, Drucksache Nr. II e / 1, S. 33f

„Ordentlicher Haushalt (Kirche) für das Rechnungsjahr 2006
Der Staat sorgt für den organisatorischen Aufbau der Militärseelsorge und trägt die Kosten. So steht es im Artikel 2 Absatz 2 des Militärseelsorgevertrages (MSV) von 1957. Für die im besonderen kirchlichen Interesse liegenden Aufgaben der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr werden zusätzlich aus den  von evangelischen Soldaten entrichteten Kirchensteuern Mittel zur Verfügung gestellt. Das  Aufkommen betrug im Jahr 2006 noch 12,8 Millionen Euro. (...)

Die  Gesamteinnahmen des HESB betrugen im Jahr 2006: 26.421.751,82 Euro.

Dieser Betrag setzt sich maßgeblich zusammen aus einer Zuweisung an Soldatenkirchensteuern in Höhe von 9.318.622,- € (245.237,- € weniger als im Vorjahr) und einer Rücklagenentnahme in Höhe von 13.470.000,-  €. Diese Entnahme wurde verwendet zum Ankauf des jetzigen Dienstsitzes [des Militärbischofs ] in Berlin (ehemaliges UEK Gebäude) und des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses [Hotel] in Berlin-Mitte.  Die Gesamtausgaben im Jahr 2006 betrugen 25.569.537,76 Euro. Davon wurden veranschlagt bzw. gezahlt: 

  • 12,34 Mio. Euro für den Ankauf des jetzigen Dienstsitzes [des Militärbischofs] und des DBH [Hotel] in Berlin,
  • für die Rüstzeitarbeit 2.520.000,- €,
  • als Unterstützung für die Ev. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (EAS) 1.884.622,- € (s.Anm.1)
  • an den Ev. Entwicklungsdienst (EED) ein Betrag in Höhe von 475.000,- €,
  • für Gemeindeveranstaltungen (z. B. Informationsveranstaltungen für Rekruten) 400.000,- €.

Darüber hinaus wurden aus den veranschlagten Mitteln u. a. ökumenische Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Verteilbücher und -schriften, technische Geräte und Musikinstrumente für die Dienststellen der Ev. Militärseelsorger sowie die Dienststellen des Militärbischofs und des HESB finanziert.“

Man kann  fragen, warum die ev. Militärseelsorge 12,34 Mio. Euro für den Ankauf eines Hotels in Berlin Mitte und den Ankauf eines Dienstsitzes für einen nebenamtlichen Militärbischof ausgab. Das entspricht 96,4 % des Jahreskirchensteueraufkommens der Soldaten 2006 (12,8 Mio = 100 %)!

Anm 1.: Die EAS ist ein diakonischer Arbeitszweig der evangelischen Militärseelsorge.

III. Beispiel: Soldatenkirchensteuern in der Württembergischen Landeskirche

Anfrage vom August 2012 an EMH Pressestelle „Betreff: Verwendung von Kirchensteuermitteln"

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich auf Ihrer Homepage nicht fündig geworden bin, wende ich mich mit folgenden Fragen an Sie:

1) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Kirchensteuern evangelischer Soldaten aus der ev. Landeskirche in Württemberg, der bei der Landeskirche bzw. bei der zivilen Kirchengemeinde seines Hauptwohnsitzes bleibt?

2) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Kirchensteuern evangelischer Soldaten aus Württemberg, der an die Militärseelsorge abgeführt wird bzw.in den kirchlichen Haushalt der ev. Seelsorge in der Bundeswehr (HESB) fließt?

3) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Kirchensteuern ziviler ev. Kirchensteuerzahler/innen aus Württemberg an der Friedensarbeit der

a) ev. Landeskirche in Württemberg und
b) an der Friedensarbeit der EKD?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen (...)“

Die Antwort des Sprechers der evang. Landeskirche in Württemberg im Dezember 1212 per Email lautet wie folgt:

„Sehr geehrte (...)

es tut mir leid, dass Sie so lange auf die Beantwortung Ihrer Fragen warten mussten, bitte entschuldigen Sie dies.

Sie fragen nach dem prozentualen Anteil der Kirchensteuern evangelischer Soldaten aus der evangelischen Landeskirche in Württemberg, der bei der Landeskirche bzw. bei der zivilen Kirchengemeinde des Hauptwohnsitzes bleibt und nach der Höhe des prozentualen Anteils der Kirchensteuern evangelischer Soldaten aus Württemberg, der an die Militärseelsorge abgeführt wird bzw. in den kirchlichen Haushalt der ev. Seelsorge in der Bundeswehr (HESB) fließt.

Nach meinen Informationen sind 2010 rund 36 Prozent der Kirchensteuern der Soldaten an den Militärhaushalt geflossen, 64% bei der Landeskirche geblieben. 2011 erhöhte sich der Anteil an den Militärhaushalt auf 45%,  55% verblieben bei der Landeskirche.

Des weiteren möchten Sie wissen, wie hoch der prozentuale Anteil der Kirchensteuern ziviler evangelischer  Kirchensteuerzahler/innen aus Württemberg an der Friedensarbeit der ev. Landeskirche in Württemberg und an der Friedensarbeit der EKD ist.

Eine solche Zahl kann ich Ihnen nicht präzise nennen, denn Friedens- und Versöhnungsaufgaben durchziehen viele kirchliche Handlungsfelder. 2011 waren im landeskirchlichen Haushalt 380.000 Euro unter dem Stichwort Friedensarbeit verbucht, im EKD-Haushalt waren es eine Millionen Euro. Bezogen auf die allgemeine EKD-Umlage sind dies ca. 1,4%. Die im Budget des Dezernats 1 (Theologie, Gemeinde und weltweite Kirche) verbuchte Summe enthält jedoch längst nicht alle Felder kirchlicher Friedens- und Versöhnungsarbeit; so findet natürlich auch im Bereich der Jugendarbeit Friedensarbeit statt, exemplarisch sei das Projekt „Schritte gegen Tritte“ genannt. Dessen Finanzierung findet sich an anderer Stelle im Haushalt und müsste noch zu den formal unter Friedensarbeit laufenden Mitteln hinzugerechnet werden.

Weil Frieden und Versöhnung grundlegende Aspekte der Evangeliumsverkündigung sind, könnte man - nach 2. Kor 5,20 - auch das Pfarramt gewissermaßen als „Amt der Versöhnung“ bezeichnen. Dass eine Versöhnung mit Gott, von der hier primär die Rede ist, die Versöhnung mit Menschen immer auch mit in den Blick nimmt und anspricht, dürfte aus theologischer Perspektive selbstverständlich sein. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang exemplarisch auf 1. Joh 4,9-11 und 1. Joh 5,20 oder Mt 5,23f. Vor diesem Hintergrund ergibt sich, dass Frieden und Versöhnung grundlegende Aspekte jedes pfarramtlichen Dienstauftrages sind. Sie könnten also die Kosten für Pfarrerinnen und Pfarrer auch unter Friedensarbeit subsummieren.

In der Hoffnung, Ihnen weiter geholfen zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

(...) Sprecher der Landeskirche“